Allgemeine Erklärung

Nachrangdarlehen

Modell: Vertrag bei dem der Darlehensgeber einem anderen Geld zur Nutzung überlässt, zumeist gegen Zahlung von Zinsen. Allerdings mit der Vereinbarung, dass die Zinsen und das Darlehen bei dessen Fälligkeit nur gezahlt werden müssen, wenn das Unternehmen sich das leisten kann, ohne zahlungsunfähig zu werden.

Ein Nachrangdarlehen ist eine Form der Finanzierung von Unternehmen bei der in der Regel keine Sicherheiten gegeben werden. Im Falle der Insolvenz des Unternehmens werden zuerst alle anderen Forderungen anderer, vorrangiger Gläubiger vollständig befriedigt und erst dann die der „Nachranggläubiger“, wenn dies dann noch möglich ist. Wegen der Nachrangigkeit werden oft höhere Zinsen als bei üblichen Darlehen zugesagt.

Transparenz: Kein Einblick in das Unternehmen und dessen Entwicklung, keine Informationspflichten, es sei denn, dies ist vertraglich vereinbart.

Risiko: Totalverlust des eingesetzten Kapitals möglich

Anlegerschutz: Kein Anlegerschutz, keine Einlagensicherung